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   BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10   

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BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10 (https://dejure.org/2011,13637)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2011 - 7 ABR 15/10 (https://dejure.org/2011,13637)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 15/10 (https://dejure.org/2011,13637)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

  • openjur.de

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer; leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer - leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 S 2 WiPrO, § 45 S 1 WiPrO, § 5 Abs 3 S 1 BetrVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 2 BetrVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 3 BetrVG
    Status angestellter Wirtschaftsprüfer - leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG

  • IWW

    WPO § 45 S. 2 i.V.m. S. 1 WPO § ... 2 Abs. 1 WPO § 43 Abs. 1 S. 1, 2 WPO § 43 Abs. 2 S. 2 BetrVG § 5 Abs. 3 S. 1, 2 Nr. 2, 3 GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 12 Abs. 1 GG Art. 20 Abs. 1 GG Art. 100 Abs. 1 S. 1 HGB § 49 Abs. 1 ArbZG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonforme Auslegung von § 45 Satz 2 WPO

  • Betriebs-Berater

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

  • rewis.io

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer - leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG

  • ra.de
  • rewis.io

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer - leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Status angestellter Wirtschaftsprüfer; Verfassungskonforme Auslegung von § 45 Satz 2 WPO [Bereichsausnahme]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angestellte Wirtschaftsprüfer gelten als leitende Angestellte, wenn ihnen Prokura erteilt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Angestellte Wirtschaftsprüfer und das Betriebsverfassungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 138, 223
  • NJW 2012, 873
  • NZA 2012, 408
  • DB 2012, 465
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09

    Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
    Kann das Fachgericht im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis gelangen, das Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat es diese Interpretation seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387; siehe auch 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 39, HFR 2011, 812) .

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft (vgl. etwa BVerfG 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 41 mwN, HFR 2011, 812) .

    Gesetze, die Massenvorgänge betreffen, dürfen, um praktikabel zu sein, typisieren und damit in weitem Umfang die Besonderheiten des einzelnen Falls vernachlässigen (vgl. zB BVerfG 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 42 mwN, HFR 2011, 812) .

    Außerdem darf die gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfG 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 42 mwN, aaO) .

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
    Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfG 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - Rn. 35, BVerfGE 126, 268) .

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfG 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - Rn. 35, aaO) .

    Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen von einer möglichst breiten Beobachtung ausgehen, die alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließt (vgl. BVerfG 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - Rn. 38, BVerfGE 126, 268) .

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
    Sie unterscheidet die Personengruppe der angestellten Wirtschaftsprüfer von den Personengruppen anderer beratender Berufe, die in Arbeitsverhältnissen stehen, zB angestellten Steuerberatern und Rechtsanwälten (vgl. zu der Ungleichbehandlung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern hinsichtlich der Sozietätsfähigkeit mit Anwaltsnotaren BVerfG 8. April 1998 - 1 BvR 1773/96 - zu B II 1 c der Gründe, BVerfGE 98, 49) .

    Daran wird deutlich, dass Wirtschaftsprüfer im öffentlichen Interesse mit Verantwortung vor der Öffentlichkeit besondere Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfG 8. April 1998 - 1 BvR 1773/96 - zu B II 1 c (1) der Gründe, BVerfGE 98, 49) .

  • BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09

    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
    Kann das Fachgericht im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis gelangen, das Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat es diese Interpretation seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387; siehe auch 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 39, HFR 2011, 812) .

    Einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz darf jedoch nicht im Weg der Auslegung ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, aaO) .

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach den Grundsätzen, die für die Zuordnung iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG entwickelt worden sind (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - Rn. 19; 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 16 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 4) .

    Sie müssen sich auf die Leitung des Unternehmens beziehen, eine unternehmerische Tätigkeit "anstelle" des Unternehmers ermöglichen (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - Rn. 23; zu der Entwicklung von Rspr. und Schrifttum zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG auch Henssler FS Hromadka S. 131, 140 ff.) .

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
    (b) Die Ungleichbehandlung von angestellten Wirtschaftsprüfern und Angehörigen anderer beratender Berufe, die in Arbeitsverhältnissen tätig sind, ist sachlich gerechtfertigt iSv. Art. 3 Abs. 1 GG, wenn § 45 Satz 2 WPO iVm. § 45 Satz 1 WPO einschränkend dahin ausgelegt wird, dass die Bereichsausnahme nur für angestellte Wirtschaftsprüfer mit Prokura gilt (vgl. zu der nicht ganz einheitlichen Begrifflichkeit einer teleologischen Beschränkung oder aber Reduktion des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG BAG 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B III der Gründe, BAGE 101, 53 [teleologische Beschränkung]; 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 32, 381 [teleologische Reduktion oder einschränkende Interpretation]) .
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
    (b) Die Ungleichbehandlung von angestellten Wirtschaftsprüfern und Angehörigen anderer beratender Berufe, die in Arbeitsverhältnissen tätig sind, ist sachlich gerechtfertigt iSv. Art. 3 Abs. 1 GG, wenn § 45 Satz 2 WPO iVm. § 45 Satz 1 WPO einschränkend dahin ausgelegt wird, dass die Bereichsausnahme nur für angestellte Wirtschaftsprüfer mit Prokura gilt (vgl. zu der nicht ganz einheitlichen Begrifflichkeit einer teleologischen Beschränkung oder aber Reduktion des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG BAG 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B III der Gründe, BAGE 101, 53 [teleologische Beschränkung]; 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 32, 381 [teleologische Reduktion oder einschränkende Interpretation]) .
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
    Der Einfluss der Grundrechte auf die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Normen ist nicht auf Generalklauseln beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle auslegungsfähigen und interpretationsbedürftigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerfG 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 112, 332) .
  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
    Bei verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung insbesondere auch davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, die Verwirklichung der Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG 12. Oktober 2010 - 1 BvL 14/09 - Rn. 45, BVerfGE 127, 263) .
  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach den Grundsätzen, die für die Zuordnung iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG entwickelt worden sind (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - Rn. 19; 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 16 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 4) .
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 31/99

    Arbeitgeberverband im Konkurs

  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 17 TaBV 2/09

    Betriebsverfassungsrechtlicher Status von angestellten Wirtschaftsprüfern

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Kann das Fachgericht im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis gelangen, das Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat es diese Interpretation seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387; siehe auch 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 39, HFR 2011, 812; vgl. ferner BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 15/10 - Rn. 22; aA wohl Höpfner NZA 2011, 893, 898 mwN aus dem Schrifttum, der für seine Auffassung ua. Voßkuhle AöR 125 [2000], 177 zitiert, aber kenntlich macht, dass diese Ansicht der bisherigen st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts widerspricht ) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    für eine richtlinienkonforme Reduktion gibt [zu § 439 Abs. 4 BGB in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs] BGH 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 - aaO; vgl. auch BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 46 f., NJW 2012, 669; zur Auslegung einer Vorschrift [§ 45 Satz 2 WPO] im Wege einer verfassungskonformen teleologischen Reduktion vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 15/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 76; vgl. auch zB Gallner FS Etzel S. 155, 162 ff. ) .
  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch

    Er ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 15/10 - Rn. 26 mwN, BAGE 138, 223) .
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten

    Ungeachtet der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 15/10 -) fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke.
  • LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12

    Betriebsratsmitglied, Befristung, Benachteiligung, abgestufte Darlegungs- und

    Dies kann auch dazu führen, eine nationale Bestimmung entgegen ihrem Wortlaut hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle nicht anzuwenden, also die Reichweite der innerstaatlichen Bestimmung einzuschränken (BAG vom 05.12.2012, a.a.O.; zur Auslegung einer Vorschrift im Wege einer verfassungskonformen teleologischen Reduktion vgl. BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 15/10).
  • LAG München, 03.12.2013 - 9 Sa 590/13

    Befristung, Betriebsratsmitglied

    Dies kann auch dazu führen, eine nationale Bestimmung entgegen ihrem Wortlaut hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle nicht anzuwenden, also die Reichweite der innerstaatlichen Bestimmung einzuschränken (BAG vom 05.12.2012, a.a.O.; zur Auslegung einer Vorschrift im Wege einer verfassungskonformen teleologischen Reduktion vgl. BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 15/10).
  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 458/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

    Dies kann auch dazu führen, eine nationale Bestimmung entgegen ihrem Wortlaut hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle nicht anzuwenden, also die Reichweite der innerstaatlichen Bestimmung einzuschränken (BAG vom 05.12.2012, a.a.O.; zur Auslegung einer Vorschrift im Wege einer verfassungskonformen teleologischen Reduktion vgl. BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 15/10).
  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 460/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

    Dies kann auch dazu führen, eine nationale Bestimmung entgegen ihrem Wortlaut hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle nicht anzuwenden, also die Reichweite der innerstaatlichen Bestimmung einzuschränken (BAG vom 05.12.2012, a.a.O.; zur Auslegung einer Vorschrift im Wege einer verfassungskonformen teleologischen Reduktion vgl. BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 15/10).
  • ArbG Düsseldorf, 25.01.2013 - 11 BV 267/12

    Sozialplan - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Beteiligung der örtlichen

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (st. Rspr., vgl. nur BAG 4, 5.2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 10, NZA 2011, 1373; BAG 29.6.2011 - 7 ABR 15/10 - Rn. 10, NZA 2012, 408; BAG 27.7.2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 14, NZA 2012, 345).
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